Anwaltsschreiben aufgrund Google Fonts-Nutzung

Hast du ihn auch schon bekommen? Den Brief vom Datenschutzanwalt, da du auf deiner Website Google Schriftarten nutzt und jetzt angeblich gegen die DSGVO verstößt?

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Datenschutzanwalt schickt Massenaussendungen an Unternehmen aus

Seit Juli 2022 werden massenhaft Anwaltsschreiben an österreichische Unternehmen verschickt, die mit ihrer Website angeblich gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Grund dafür ist die Verwendung von Google Fonts, durch die IP-Adressen der User an Googles Mutterkonzern Alphabet in den USA weitergegeben werden. IP-Adressen sind in der Regel als personenbezogene Daten zu werten und daher ist einer Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung des Nutzers datenschutzwidrig. Dazu hat es bereits im Jänner 2022 ein Gerichtsurteil vom Landgericht München gegeben, welches die Einbindung von Google Web-Fonts ohne Zustimmung des Nutzers als unzulässig ansah und der Klage auf Schadensersatz in der Höhe von 100 € stattgab. Ein Urteil, das sich nun Datenschutzanwälte zunutze machen und damit Geld von Webseitenbetreibern fordern, die ebenfalls Google Web-Fonts nutzen.

In den aktuellen Anwaltsbriefen wird ein Vergleich von 190 € gefordert, die der Unternehmer bezahlen soll. Ansonsten werden eine Klage und Schadensersatzanspruch geltend gemacht.

Ja, Briefe vom Anwalt können einen schon mal in einen kurzen Schockzustand versetzen. Aber bevor du in Panik verfällst, haben wir die optimale Lösung für dich.

Musst du einem Vergleich zustimmen oder Schadensersatz zahlen?

Die schnelle Antwort vorweg: Nein. Aber du solltest auch nicht untätig sein. Lass deine Website von deinem IT-Dienstleister oder Webdesigner auf jeden Fall überprüfen. Wenn diese feststellen, dass du nach wie vor die Google Fonts API nutzt, steige auf die lokale Einbindung um oder nutze eine andere Schriftart, die keine Google Schriftart ist.

Wie das geht? Wir haben hierzu bereits einen Blogbeitrag „So kannst du Google Fonts DSGVO-konform nutzen“ verfasst, der eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung enthält.

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Das solltest du bei einer Abmahnung tun

Ein Abmahnschreiben einfach ignorieren, ist selten eine gute Idee. Wir haben hier die ideale Vorgehensweise für dich, damit du den Datenschutzanwalt so schnell wie möglich wieder vom Hals hast:

  1. Überprüfe, ob die Vorwürfe zur Google Fonts Nutzung stimmen und die IP-Adresse aus dem Schreiben tatsächlich verarbeitet wurde. Hol dir notfalls Unterstützung und Expertise von deinem Webdesigner / deiner Webagentur.
  2. Wenn du tatsächlich die Google Fonts API nutzt, stelle auf die lokale Nutzung von Google Fonts um oder wähle eine andere Schriftart, die nicht von Google zur Verfügung gestellt wird.
  3. Reagiere fristgerecht mit einem Antwortschreiben an den Anwalt. Bitte notfalls um eine Fristverlängerung, falls die Google Fonts Umstellung länger dauern sollte. Hier findest du entsprechende Mustervorlagen der WKO.


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