TTDSG – Das neue Datenschutzgesetz regelt Cookies & Co
Das neue Datenschutzgesetz bietet eine rechtliche Grundlage auf nationaler Ebene und vereint Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), der ePrivacy-Richtlinie, des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG). Damit soll die Privatsphäre der User noch besser geschützt werden und endlich einheitliche Richtlinien geschaffen werden. Das betrifft vor allem auch Trackingdienste wie Cookies.
Verpflichtendes Cookie Consent Tool
Keine Cookies ohne Einwilligung – das ist mit dem TTDSG nun gesetzlich festgeschrieben. Wirklich neu ist das nicht, denn auch schon vor Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes mussten Webseitenbetreiber die aktive Einwilligung der Nutzer einholen, bevor sie Marketing- oder Tracking-Cookies setzen durften. Jetzt wurde es aber nochmals ausdrücklich im neuen Gesetzestext festgehalten. Anders als bei der DSGVO geht es aber nicht mehr nur um den Schutz der persönlichen Daten, sondern auch um den Schutz der Daten auf dem Endgerät, welche nicht unbedingt personenbezogen sein müssen. Wenn Anbieter Informationen auf der Endeinrichtung eines Users speichern wollen oder auf Speicherungen zugreifen möchten, müssen sie vorher eine aktive Einwilligung der Nutzer einholen.
Grundsätzlich gibt es zwei Ausnahmen, die laut Absatz 2 des § 25 TTDSG keine Einwilligung erfordern:
„Die Einwilligung nach Absatz 1 ist nicht erforderlich,
- wenn der alleinige Zweck der Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der alleinige Zweck des Zugriffs auf bereits in der Endeinrichtung des Endnutzers gespeicherte Informationen die Durchführung der Übertragung einer Nachricht über ein öffentliches Telekommunikationsnetz ist oder
- wenn die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf bereits in der Endeinrichtung des Endnutzers gespeicherte Informationen unbedingt erforderlich ist, damit der Anbieter eines Telemediendienstes einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten Telemediendienst zur Verfügung stellen kann."
Für technisch unbedingt notwendige Cookies und Cookies, die ausschließlich der Nachrichtenübertragung über ein öffentliches Telekommunikationsnetz dienen, muss keine Einwilligung eingeholt werden.
Die aktiven Einwilligungen zur Cookie-Nutzung lassen sich am einfachsten und saubersten über ein Cookie Consent Tool einholen. clickskeks bietet dir dafür eine einfache und effiziente Cookie-Lösung an, mit der du im Handumdrehen die TTDSG-Bestimmungen erfüllst.
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Bußgelder bei TTDSG-Verstößen
Wie auch schon bei DSGVO-Verstößen gibt es auch beim TTDSG Konsequenzen, wenn dieses missachtet wird und keine entsprechenden Maßnahmen gesetzt werden. Es können Bußgelder bis zu 300.000 Euro fällig werden. Wer in Deutschland keinen oder einen unzureichenden Cookie-Banner auf seiner Website hat, wird mit Strafzahlungen rechnen müssen. Da man damit nicht nur gegen das TTDSG verstößt, sondern gleichzeitig auch gegen die DSGVO, können gleich mehrere Bußgelder anfallen. DSGVO-Verstöße werden mit bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent deines Umsatzes dotiert. Es kann also richtig teuer werden. Mehr dazu findest du auch im Blogbeitrag Die ersten Geldstrafen aufgrund fehlerhafter Cookie-Banner.
Auch wenn sich einige mit dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz ein Ende der Cookie-Banner erhofft hatten, kann derzeit das Gesetz nur mithilfe von korrekten Cookie-Management-Tools eingehalten werden. Solange es hier keine rechtskonformen Alternativen gibt, bieten Cookie Consent Tools wie clickskeks noch immer den besten Schutz – für Webseitenbetreiber und Nutzer.
Wie dein Cookie-Tool aussehen muss, erfährst du in unserem Blogbeitrag So geht dein Cookie-Management - Diese 5 Funktionen muss dein Cookie-Banner erfüllen.
Ziel des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes
Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz wurde im Mai 2021 vom Bundestag beschlossen und ist seit 1. Dezember 2021 in Kraft. Ziel ist es, ein einheitliches Gesetz für den Datenschutz zu schaffen und damit die Privatsphäre in der digitalen Welt besser zu schützen. Die bisherigen Datenschutzbestimmungen aus DSGVO, TKG, TMG und der ePrivacy-Richtline sind in die Gestaltung des TTDSG miteingeflossen und sollen so für mehr Rechtsklarheit sorgen.
Dadurch, dass ePrivacy-Verordnung in der EU nach wie vor nicht erlassen wurde, hat Deutschland vorgegriffen, um zumindest ein nationales Gesetz zu schaffen, dass den Umgang mit Cookies klar regeln soll.
Mit clickskeks erfüllst du die TTDSG-Bestimmungen
Hilfe, du brauchst noch ein rechtskonformes Cookie Consent Tool, um die Richtlinien im Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz zu erfüllen? Dann melde dich gleich an und teste jetzt clickskeks 30 Tage kostenlos!
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